Verzinsung der Altersguthaben und Anpassung der Renten
Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten
Der Stiftungsrat hat beschlossen, zusätzlich zum Mindestzinssatz von 1.25% einen weiteren Zins von 3.75% zu gewähren. Dieser zusätzliche Zins wurde den Altersguthaben sämtlicher am 31. Dezember 2024 im Fonds befindlichen aktiven Versicherten gutgeschrieben. Die Gesamtverzinsung beträgt für das Jahr 2024 somit 5%.
Historisch gesehen betrug die Gesamtverzinsung der Altersguthaben in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 3.09% (2.46% in den letzten zehn Jahren). Damit ist sie nach wie vor deutlich höher als die jährliche durchschnittliche Verzinsung gemäss BVG-Mindestzinssatz (1.05% über fünf Jahre und 1.12% über zehn Jahre).
Anpassung der laufenden Renten
Der Stiftungsrat ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, jedes Jahr Stellung zu einer allfälligen Anpassung der laufenden Renten zu nehmen, sofern das Vorsorgereglement nicht deren systematische Indexierung an die Teuerung, gemessen anhand des Landesindex der Konsumentenpreise oder der Inflationsrate, vorsieht. Bei seinen diesbezüglichen Überlegungen stützt sich der Stiftungsrat auf mehrere Kenngrössen, wie insbesondere die Performance des Fonds während des Jahres, seine finanzielle Lage (Deckungsgrad) sowie den Grundsatz der Gleichbehandlung von aktiven Versicherten und Rentnern. Der Stiftungsrat beschloss zwar, die laufenden Renten per 1. Januar 2025 nicht anzupassen, gewährte für 2024 jedoch eine einmalige zusätzliche halbe Monatsrente.