Beschlüsse des Stiftungsrates und der Anlagekommission im Jahr 2024

Im Laufe des Jahres 2024 fasste der Stiftungsrat folgenden Beschlüsse:

  • Gewährung einer zusätzlichen Verzinsung von 3.75% der Altersguthaben der aktiven Versicherten, wodurch die Gesamtverzinsung per 31. Dezember 2024 auf 5% stieg;
  • Gewährung einer einmaligen zusätzlichen halben Monatsrente für das Geschäftsjahr 2024 an die Rentenbezüger;
  • Festlegung des Zinssatzes, welcher den Altersguthaben für das Jahr 2025 gutgeschrieben wird, auf 1.25%, in Übereinstimmung mit dem vom Bundesrat beschlossenen BVG-Mindestzinssatz;
  • Ernennung von Alessandra Gaspari als Arbeitgebervertreterin in der Anlagekommission des Fonds;
  • Verlängerung des Vertrags mit PPCmetrics für die Berichterstattung und das Controlling der Anlagen des Fonds;
  • Annahme kleinerer reglementarischer Änderungen, um die Reglemente des Fonds an die Empfehlungen seines Experten für berufliche Vorsorge und seiner Revisionsstelle anzupassen.

 

Im Jahr 2024 wurde der Stiftungsrat über folgende Anlagebeschlüsse der Anlagekommission informiert :

    • Die Einführung von zwei neuen Anlageprogrammen, je eines in Private Equity und in Infrastruktur. Diese Programme ermöglichen einerseits den schrittweisen Ersatz früherer Programme und andererseits eine Diversifikation der «Jahrgänge» ermöglichen, indem regelmässig in diese Anlageklassen investiert wird.