Beschlüsse des Stiftungsrates im Jahr 2025
Im Laufe des Jahres 2025 fasste der Stiftungsrat die folgenden wesentlichen Beschlüsse:
- Gewährung einer zusätzlichen Verzinsung von 2.75% der Altersguthaben der aktiven Versicherten, wodurch die Gesamtverzinsung per 31. Dezember 2025 auf 4% anstieg;
- Festlegung des Zinssatzes, welcher den Altersguthaben für das Jahr 2026 gutgeschrieben wird, auf 1.25%, in Übereinstimmung mit dem vom Bundesrat beschlossenen BVG-Mindestzinssatz;
- Genehmigung neuer Statuten des Fonds mit dem Hauptziel, die Modalitäten zur Wahl der Arbeitnehmervertreter weiterzuentwickeln und damit die demokratischen Grundsätze zu stärken sowie den Rahmen für die Vertretung der Rentenbezüger im Stiftungsrat zu präzisieren. Die neuen Statuten wurden Anfang 2026 von der Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt;
- Verabschiedung eines neuen Organisationsreglements, welches das neue Wahlverfahren in Übereinstimmung mit den neuen Statuten des Fonds beschreibt.
Darüber hinaus nahm der Stiftungsrat insbesondere Kenntnis:
- vom versicherungstechnischen Gutachten per 31. Dezember 2024, erstellt von Herrn Didier Sauteur, Aon Schweiz AG, anerkannter Experte für berufliche Vorsorge des Fonds;
- von der Ernennung von Frau Ines Tornay zur neuen Leiterin der Administration des Fonds.
