Verzinsung der Altersguthaben und Anpassung der Renten

 

Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten

Der Stiftungsrat hat beschlossen, zusätzlich zum Mindestzinssatz von 1.25% einen weiteren Zins von 2.75% zu gewähren. Dieser zusätzliche Zins wurde den Altersguthaben sämtlicher am 31. Dezember 2025 im Fonds befindlichen aktiven Versicherten gutgeschrieben. Für das Jahr 2025 beträgt die Gesamtverzinsung somit 4%.

Historisch gesehen betrug die Gesamtverzinsung der Altersguthaben in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 3.69% (2.69% in den letzten zehn Jahren). Damit ist sie nach wie vor deutlich höher als die jährliche durchschnittliche Verzinsung gemäss BVG-Mindestzinssatz (1.10% über fünf Jahre und 1.07% über zehn Jahre).

 

Anpassung der laufenden Renten

Gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen hat der Stiftungsrat jährlich über allfällige Anpassungen der laufenden Renten zu befinden. Das Vorsorgereglement sieht – wie bei der grossen Mehrheit der Schweizer Pensionskassen – keine automatische Anpassung an die Teuerung vor, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise oder an der Inflationsrate. Eine Ausnahme bilden einzig die gesetzlichen Minimalrenten nach BVG, die bei Invalidität oder Tod vor der Pensionierung entsprechend den Vorgaben des Bundesrats periodisch angepasst werden. Bei seinen diesbezüglichen Überlegungen stützt sich der Stiftungsrat auf mehrere Kenngrössen, wie insbesondere die Performance des Fonds während des Jahres, seine finanzielle Lage (Deckungsgrad) sowie den Grundsatz der Gleichbehandlung von aktiven Versicherten und Rentenbezügern. Obwohl der Deckungsgrad per 31. Dezember 2025 bei 121.2% lag und freie Mittel zur Verfügung standen, kam der Stiftungsrat zum Schluss, dass eine Anpassung der laufenden Rentenleistungen nicht angezeigt ist. Vor dem Hintergrund eines unsicheren wirtschaftlichen Umfelds verfolgte er damit einen vorsichtigen Ansatz und berücksichtigte zugleich die bisherigen Konditionen bei der Pensionierung, insbesondere die Senkung der Umwandlungssätze im Jahr 2018 und die damit verbundenen Übergangsmassnahmen.